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Stundengebet

Das Stundengebet ist neben der Messe und den kirchlichen „Handlungen” eine der drei Grundformen der kirchlichen Liturgie; es ist die Gebetsordnung, mit der die Kirche alle Tage der Woche durchdringt und heiligt. Man zählte ursprünglich drei, später (mit Berufung auf Ps. 119, 104) sieben Stunden (Horen) des Gebetes, von Mitternacht bis zum Sonnenuntergang. Man unterscheidet die drei „großen Horen”: die Nachtwachen (Vigilien, später in der Matutin zusammengefaßt), die Laudes (Morgenlob) und die Vesper (Abendopfer) und die dazwischen liegenden „kleinen Horen” (Prim, Terz, Sext, Non). Benedikt von Nursia fügte als Tagesbeschluß die „Komplet” hinzu, die beim Beginn der Nacht als eigentliches Nachtgebet gebetet wird. Die volle Ordnung des Stundengebetes wird in der römischen Kirche nur in Klöstern und (etlichen) Kathedralkirchen gemeinsam gehalten und ist im übrigen jedem Priester als ein tägliches Pensum seines privaten Gebetes auferlegt (Brevier).

Die Reformation hat aus dieser überreichen Fülle das Morgenlob (Mette) und die Vesper bewahrt und dabei auch im wesentlichen die durch jahrhundertelangen Gebrauch ehrwürdige Struktur dieses Stundengebetes aufrecht erhalten: Psalm, Schriftlesung, Hymnus, Gebet; dabei wurde nur die verwirrende Fülle beseitigt, die den Gebrauch des Stundengebetes für die Gemeinde hindert. Es sind Bestrebungen im Gange, auch das Mittagsgebet (Sext) und das Nachtgebet als Bestandteil des Stundengebetes wiederzugewinnen.

Das Gottesjahr 1941, S. 108
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

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© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-02-19


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