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1941
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Parament

Wilhelm Löhe fand in der Geschichte von jener Frau, die im Überschwang ihrer Liebe den Herrn mit köstlicher Narde gesalbt hat (Joh. 12, 1 ff.), eine biblische Begründung für allen „Schmuck der heiligen Orte”. Diese würdige, ja festliche Zurüstung des Altars, des Taufsteins, auch des üiturgen selbst, nennt man „Parament” (von paramentum = das Bereitete). Im weiteren Sinn kann man darunter auch die heiligen Geräte verstehen, die bei der Feier der Sakramente gebraucht werden: ein Teller (Patene) und ein Behältnis für das Brot (Ciborium), Kelch und Kanne für den Wein, ein Becken (das nicht zu flach sein darf) und eine Kanne (wo es üblich ist) für das Wasser bei der Taufe. Einfache, sachgemäße Form und Echtheit des Materials ist erstes Erfordernis bei all diesem Metallgerät. Des weiteren gehören zu den Paramenten die Gewebe, die in Verbindung mit diesen Geräten gebraucht werden: das linnene Korporale („Leibtuch”), auf dem die heiligen Geräte stehen, die Palla, mit der der Kelch bedeckt wird, und die Velen (Schleier), mit denen Brot und Wein verhüllt werden. Es ist nicht verkehrt, auch die Gewandung des Liturgen zu den Paramenten zu rechnen, jedenfalls dann, wenn eine wirklich liturgische Kleidung wiedergewonnen wird. Doch hat es sich eingebürgert, unter Parament im engeren Sinn nur die Bekleidung des Altars und der Kanzel zu verstehen. Der Altarbehang heißt Frontale (Stirntuch), wenn er die ganze Breite des Altars bedeckt, Antependium, wenn nur ein breiter Streifen in der Mitte des Altars herabhängt; Altarbehang und Kanzelpultdecke wechseln in der „liturgischen Farbe” nach dem Kirchenjahr; auf die sorgsame Wahl des Materials und auf die rechte Ausgestaltung mit heiligen Zeichen haben wir, namentlich durch das Lebenswerk Rudolf Kochs, mit neuer Einsicht zu achten gelernt. Die Herstellung der Paramente ist selbst ein Dienst am Heiligtum, darum mehrfach mit Diakonissenhäusern als Stätten der christlichen Liebe verbunden.

Das Gottesjahr 1941, S. 91-92
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

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© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-02-05
 

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